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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20
- Zur Erhaltung des vielfaeltig gegliederten Gruenlandbereiches mit Feucht- und Nasswiesen, Grossseggenrieden, Staudenfluren, Bruchwaldresten und anderen Gehoelzbestaenden, - Zur Erhaltung und Optimierung wertvoller Feuchtbiotope fuer seltene Tier- und Pflanzenarten, - Zur Entwicklung des Abgrabungsgewaessers und seiner Randzonen zu einem vielfaeltig strukturierten Biotopkomplekx fuer seltene Tier- und Pflanzenarten unter besonderer Beruecksichtigung der Bedutung des Gebietes fuer Wasservoegel.
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