| |
Die Unterschutzstellun erfolgt gemaess LG Paragraph 20
- Zur Erhaltung und Foerderung der Lebensgemeinschaften und Biotope bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung und Sicherung eines naturnahen krautreichen Kalkbuchenwaldes auf einem regional seltenen Standort mit Baerlauch, Hoher Schluesselblume und Hohlem Lerchensporn als Charakterarten sowie weiteren anspruchsvollen Pflanzenarten des Laubwaldes (u.a. Schwarze Teufelskralle, Bingelkraut, Lungenkraut, Waldmeister), - Aus wissenschaftlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden.
|