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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20a
- Zur Erhaltung des reich gegliederten Abgrabungskomplexes u.a. mit Laubwaldbestaenden, naturnahen Teichen, Roehrichten und Grossseggenrieden, - Zur Erhaltung eines vielfaeltig strukturierten Feuchtbiotopes fuer seltene Tier- und Pflanzenarten, - Zur Entwicklung eines naturnahen Auenwaldes.
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