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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20 a, b
- Zur Erhaltung naturnaher Buchenwald- und Laubmischwaldgesellschaften (Bergulmen-Ahornwald, Ahorn-Lindenwald), - Zur Erhaltung der Niederwaldwirtschaft, - Zur Erhaltung der naturlichen sonnenexponierten Porta-Sandstein-Klippen und Kalksteinklippen des Gebirgskammes in den Heersumer Schichten (Malm), - Zur Erhaltung eines anthrpogenen geologischen Aufschlusses im Porta-Sandstein (Dogger) in der Wolfsschlucht, - Zur Erhaltung und Optimierung wertvoller Biotope fuer seltene Tier- und Pflanzenarten unter besonderer Beruecksichtigung waermeliebender und holzbewohnender Insektenarten.
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