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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20 a, c
- Zur Entwicklung eines Abgrabungsgewaessers und seiner Randzonen zu einem vielfaeltig strukturierten Biotopkomplex fuer seltene Tier- und Pflanzenarten unter besonderer Berueck- sichtigung der Bedeutung des Gebietes als Brut-, Nahrungs- und Rasthabitat fuer Wasservoegel.
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