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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung und Entwicklung eines vielfaeltig strukturierten Biotopkomplexes u.a. aus grossflaechigen Feucht- und Nasswiesen, Grossseggenrieden, naturnahen Waldbestaenden und Gewaessern, - Zur Erhaltung, Optimierung und Entwicklung von wertvollen Feuchtbiotopen fuer seltene Tier- und Pflanzenarten.
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