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Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a), b) und c) LG, insbesondere
- zur Erhaltung der ehemaligen Trockenabgrabung mit hoher struktureller Vielfalt, mit tlw. durch Laubholz- anpflanzungen rekultivierten Böschungen, im Übrigen der natürlichen Entwicklung überlassenen Rohböden, u.a. mit großflächigen Ruderalfluren, Gebüschen und Vorwaldgesellschaften sowie Kleingewässern, tlw. mit Röhrichten, Uferfluren und Ufergehölzen;
- wegen der besonderen Bedeutung als im Landesentwicklungsplan von Nordrhein-Westfalen und im Regionalplan (Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld) dargestelltes Gebiet von landesweiter Bedeutung innerhalb des landesweiten Biotopverbundes;
- wegen der Bedeutung des Gebietes für die Errichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa als FFH-Gebiet "Auf dem Bockshorn " (NATURA 2000-Nr. DE-3819-302);
- zur Erhaltung und Optimierung wertvoller Biotope für seltene Pflanzen und Tierarten;
- zur Erhaltung und Entwicklung der für die Meldung des FFH-Gebietes ausschlaggebenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse (Anhang II der FFH-Richtlinie) - Gelbbauchunke (Bombina variegata), - Kammmolch (Triturus cristatus);
- zur Erhaltung und Entwicklung der weiteren im Naturschutzgebiet vorkommenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse (Anhang IV der FFH-Richtlinie) - Kreuzkröte (Bufo calamita), - Zauneidechse (Lacerta agilis);
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