| |
Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung eines vielfaeltig strukturierten Biotopkomplexes u.a. aus grossflaechigen Grossseggenrieden und Roehrichten, Feucht- und Nasswiesen, Bruchwaldresten, naturnahen Fliessgewaessern und einer ehemaligen, sich selbst ueberlassenen Trockenabgrabung mit Tuempeln und Ruderalfluren, - Zur Erhaltung und Optimierung wertvoller Biotope fuer seltene Tier- und Pflanzenarten.
|