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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Entwicklung eines groesseren Abgrabungsgewaessers und seiner Randzonen zu einem vielfaeltig strukturierten Biotopkomplex fuer seltene Tier- und Pflanzenarten unter besonderer Beruecksichtigung der Bedeutung des Gebietes als Brut-, Nahrungs- und Rast- habitat fuer Wasservoegel.
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