| |
Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Um die Vielfalt eng nebeneinander vorkommender verschiedenartigster Biotope als Lebensraum fuer Pflanzen und Tiere zu erhalten und zu foerdern, - Um die Wiesen und Weiden, insbesondere deren feuchte Bereiche zu erhalten, - Um die trockenen Rasengesellschaften in ihrer Existenz zu sichern, - Um die naturnahen Waldbereiche zu erhalten und zu entwickeln, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, insbesondere zur Dokumentation der kultur- und naturgeschichtlich gewachsenen Lebensraeume und Lebensraumstrukturen, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit dieses klein- raeumigen, strukturreichen und vielfaeltigen Landschaftsteiles gemaess LG Paragraph 20, - Zur Erhaltung und Foerderung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten in einem durch typische Bewirtschaftungs- weisen gepraegten Ausschnitt baeuerlicher Kulturlandschaft, der ein mosaikartiges, kleinraeumiges Nebeneinander von feuchten und trockenen Bereichen mit dem Vorkommen von extensiv genutztem Gruenland, Brachflaechen, offenen Sandentnahmenstellen, Laubwaldbestaenden und Fliessgewaessern darstellt.
|