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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20a,b,c
- Zur Erhaltung und Sicherung eines vielfaeltig strukturierten Lebensraumes mit wertvollen und z.T. gefaehrdeten oder vom Aussterben bedrohten Biotoptypen, insbesondere einer Orchideenwiese, eines Schilfroehrichtes, (Feucht-) Gruenland, Obstgehoelzen und naturnahen Waldflaechen, - Zur Sicherung und Erhaltung von Lebensstaetten zahlreicher Tierarten, die ueberwiegend an Extensivgruenland und naturnahe Gehoelze gebunden sind, - Zur Erhaltung eines extensiv bewirtschaften Bachtalabschnittes im suedlich Wiehengebirgsvorland aus landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, - Zur Erhaltung eines Landschaftsraumes von hervorragender Schoenheit.
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