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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Um die naturnahe Quellbereiche und Bachlaeufe mit deren typischen Lebensgemeinschaften zu erhalten, vor Stoffeintraegen zu schuetzen und in ihrer Bedeutung fuer den Naturhaushalt zu entwickeln, - Um den vorhandenen Erlenbruchwald zu erhalten und naturnah weiterzuentwickeln, - Um den vorhandenen Hochmoorrest zu schuetzen und nachhaltig zu entwickeln, - Um weitere naturnahe und standorttypische Waldgesellschaften als Pufferzone um die oben genannten Biotope herum zu entwickeln. In diesem Zusammenhang ist ein hoher Totholzan- teil anzustreben und strukturreiche, gestufte Waldraender als Lebensraum fuer licht- und waerme- liebende Arten zu schaffen, - Um das vorhandene, meist magere und feuchte Gruenland zu erhalten und moeglichst im Rahmen extensiver Bewirtschaftung zu entwickeln, - Aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Erlenbruchwaldes und des kleinraeumigen Wechsels verschiedenster Standorte mit ihren jeweiligen Lebensgemeinschaften.
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