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Die Festsetzung erfolgt gemaess Paragraph 20 LG, insbesondere
- zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie der landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten am Rande des grossflaechigen Waldkomplexes Heisterholz, insbesondere sind in ihrer Vergesellschaftung schuetzenswert:
- die naturnahen Kleingewaesser, - die Suempfe, Roehrichte, Seggenriede und Hochstaudenfluren feuchter und nasser Standorte, - das extensiv genutzte Gruenland nasser bis frischer Standorte,
ferner sind besonders zu schuetzen und zu foerdern: - bodensaure Magerrasen, - ruderale Gras- und Staudenfluren, - verschiedene Kleingehoelze (Hecken, Baumreihen und alte Solitaerbaeume), - die Aufforstungen mit bodenstaendigen Gehoelzen, - die natuerliche Artenvielfalt, insbesondere gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten,
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes,
- wegen der Bedeutung des Gebietes fuer die Errichtung eines zusammenhaengenden oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa als Bestandteil des FFH-Gebietes "Heisterholz" (NATURA 2000-Nr. DE-3619-301),
- zur Erhaltung und Entwicklung der fuer die Meldung des FFH-Gebietes ausschlaggebenden wild- lebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse
- Kamm-Molch (Triturus cristatus).
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