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Die Festsetzung erfolgt gemaess Paragraph 20 LG, insbesondere
- um das feuchte bzw. nasse Gruenland zu erhalten, - um die speziell an diese Standortverhaeltnisse angepassten seltenen Tiere und Pflanzen zu schuetzen und deren Vorkommen zu entwickeln, - wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart dieser ehemaligen Niedermoor- Niederung, - zur Wiederherstellung von Feuchtwiesen auf degenerierten Teilflaechen.
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