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Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung und Entwicklung regional bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie gebietstypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung standorttypischer, naturnaher Lebensräume bestehend aus Magerwiesen, bodensauren Magerrasen, Feuchtgrünland, naturnahen Kleingewässern, Gebüschen und naturnahen Feldgehölzen. Das Gebiet stellt einen gut ausgebildeten Biotopkomplex dar, der durch eine hohe Artenvielfalt und eine hohe strukturelle Vielfalt geprägt ist. Aus vegetationskundlicher Sicht werden die blütenreiche Ausbildung ruderaler Glatthaferwiesen mit Magerkeitszeigern, die stärker vernässten Feuchtwiesenbrachen, der am Westrand vorkommende Magerrasen sowie das Vorkommen einer Heidefläche besonders geschützt. Gegenstand des Schutzes ist ferner die Sicherung im Gebiet vorkommender seltener und gefährdeter Amphibien- und Libellenarten. Das Gebiet ist außerdem wertvoll für Schmetterlinge, Heuschrecken und Brutvögel der Hecken und Gebüsche. Der Bereich hat besondere Bedeutung als Trittstein- und Vernetzungsbiotop und besitzt ein hohes Poten- tial für die weitere Entwicklung als vielfältig strukturiertes Offenlandbiotop. Aufgrund der ausgedehnten ruderalen Glatthaferwiesen, Magerrasen und des Feuchgrünlandes in mosaik- artiger Verzahnung mit Gebüschen, Feldgehölzen und Stillgewässern besitzt das Landschaftsbild hier den Charakter einer halboffenen, überwiegend extensiv genutzten Landschaft und hebt sich damit deutlich von der umgebenden Kultur- und Siedlungslandschaft ab.
b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen,
c) wegen der Seltenheit , besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes.
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