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Die Unterschutzstellung erfolgt
1. zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung,
a) regional und ueberregional bedeutsamer Lebensraeume seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten in einem ueberwiegend mit gut ausgebildeten, artenreichen buchenwaldgesellschaften bestockten Karstgebiet.
Das Schutzgebiet zeichnet sich durch die Verzahnung verschiedenartiger, wertvoller Lebensraeume mit hoher standoertlicher vielfalt aus, insbesondere:
- Waldmeister-Buchenwaelder, - Schlucht und Hangmischwaelder, - Hainbuchen-Niederwaelder, - Hartriegel-Schlehengebuesche, - Felsen, Klippen, Blockueberlagerungen und Hoehlen, - farnreiche Felsengesellschaften sowie - Brach- und Sukzessionsflaechen,
b) von Lebensraeumen, die im Anhang I FFH-Richtlinie aufgefuert sind. Herbei handelt es sich um folgende Biotope:
- nicht touristisch erschlossene Hoehlen (8310) sowie - Waldmeister-Buchenwald (9130)
2. zur Sicherung eines regional und ueberregional bedeutsamen Karstgebietes mit Felsenklippen, Hoehlen, Halbhoehlen und Schaechten als Zeugnis der Erdge- schichte und des historischen Bergbaus sowie als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung.
3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit dieses Karstgebietes als einem komplexen Gemisch aus einer Natur- und einer Kulturlandschaft.
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