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Die Unterschutzstellung erfolgt 1. zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung a) regional bedeutsamer Lebensräume seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten eines naturnahen Mittelgebirgsbaches mit angrenzenden Feuchtwäldern und sickerfeuchten Lichtungsbereichen sowie abgelagerten Gesteinsblöcken, b) eines Komplexes aus Waldgesellschaften auf anmoorigen Standorten, Quellfluren, naturnahen Siepen sowie Laubwäldern in Hanglage, 2. wegen der wissenschaftlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Bedeutung, 3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes.
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