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Die Unterschutzstellung erfolgt
1. zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung,
a) regional und ueberregional bedeutsamer Lebensraeume seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten des Abbabaches und seiner Nebenbaeche mit bewaldeten und z.T. als Gruenland genutzten Auenbereichen. Der Abbabach zeichnet sich aus durch ueberwiegend stark maeandrierende, natur- nahe Fliessgewaesserabschnitte mit gut entwickelter submerser Vegetation und kleine- ren Auwaldbereichen.
In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen: - naturnahe Bach- und Talabschnitte mit Kiesbaenken, Kolken, Uferabbruechen und Steilwaenden, - bachbegleitende Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder sowie sonstige Ufer- gehoelze, - Unterwasservegetation, - Hochstaudenfluren, - Gruenlandbrachen, - Nass- und Feuchtgruenland, - stehende Gewaesser sowie - naturnahe Eichenwaelder,
b) des Lebensraums Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), der im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgefuehrt ist sowie der Lebensstaetten des Eisvogels, eine im Schutz- gebiet vorkommende Vogelart, auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht.
2. zur Sicherung der Terrassenboeschungen und -kanten als Zeugnisse der Erdgeschichte,
3. wegen der Seltenheit und hervorragenden Schoenheit des Abbabaches mit seinen naturna- hen Strukturen in einem ansonsten relativ intensiv genutzten Landschaftsraum.
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