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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines Hangquellmoor- Komplexes mit einer speziell angepassten Flora und Fauna;
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung naturnaher Laubwälder (Moor-Birkenbruch-, Berg-Erlenbruch- und Hainsimsen-Buchenwald);
- zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem hohen bis sehr hohen Biotopentwicklungspotential (Anmoorgleye, Niedermoore, Moorstagnogleye, Stagnogleye und Anmoorstagnogleye);
- wegen der landschaftlichen Schönheit und Einzigartigkeit.
Erläuterung: Bei diesem Gebiet handelt es sich um das FFH-Gebiet Nr. DE-4813-301"Ebbemoore" mit dem Teilgebiet "Wolfsbruch". Es handelt sich um den prioritären FFH Lebensraumtyp: Moorwälder (91D0) und die Lebensraumtypen Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140) und Hainsimsen-Buchenwald (9110)
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