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gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung des Gebietes als sehr seltenen, stark gefaehrdeten und nicht ersetzbaren Biotop- typenkomplex sowie als Lebensstaette naturnaher Pflanzen- und Tiergemeinschaften (Biozoenosen), die insbesondere fuer bruchwaldartige Waldbestaende, baumfreie Vermoorungen sowie Wacholder- Bergheiden typisch sind und zahlreiche zum Teil extrem gefaehrdete Pflanzen- und Tierarten auf- weisen, - zur Erhaltung einer landeskundlich, naturgeschichtlich und wissenschaftlich bedeutsamen Land- schaftsform von besonderer eigenart.
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