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Die Unterschutzstellung erfolgt - Zur Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung von naturnahen Laubwaeldern mit unterschiedlicher Altersstruktur mit den fuer die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Pflanzenarten, - Zur Erhaltung von Lebensstaetten gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, insbesondere als Ur-Kunde des Mendener Konglomerats, - Wegen der Einzigartigkeit dieser geologischen Erscheinung, der darauf vorkommenden vielfaeltigen Vegetation, sowie der Eigenart und Schoenheit dieser Waelder.
Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Waldflaechen ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den fuer die heimischen Laub- waldgesellschaften typischen Arten. Dazu gehoert auch die Ueberfuehrung der Altersklassen- bestaende in naturnahe Laubwaelder mit einem Mosaik der standoertlichen Variationen und der verschiedenen Bestandsstufen einschliesslich der Alt- und Totholzphase.
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