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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt
- zur Erhaltung und Entwicklung eines Kerbtalsystems der Bommecke und ihrer Steilhänge mit vorwiegend kühl-feuchtem Mikroklima und einer speziell angepassten Flora und Fauna;
- zur Erhaltung und Entwicklung eines geomorphologisch bedeutsamen Ensembles aus Felsklippen mit Strudeltöpfen, einer Bachklamm mit Stromschnellen (einzigartig im Märkischen Kreis) und reich strukturierten Bachbetten einschließlich ihrer Quellräume;
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung naturnaher Laubwälder (Schlucht- und Hangmischwälder, Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder, Hainsimsen-Buchenwälder);
- zur Erhaltung und Entwicklung der charakteristischen sauerstoff- und kälteliebenden Gewässerfauna;
- zur Erhaltung und Entwicklung der Silikatfelsbildungen einschließlich ihrer typischen Vegetation;
- zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem hohen bis sehr hohen Biotop- entwicklungspotential und einer sehr hohen Bodenfruchtbarkeit, Regelungs- und Pufferfunktion (Braunerden, Ranker, Braunerde-Ranker, Gleye, Nassgleye, Anmoorgleye und Braunerde- Pseudogleye);
- wegen der landschaftlichen Schönheit und Einzigartigkeit.
Erläuterung: Bei diesem Gebiet handelt es sich um das FFH-Gebiet Nr. DE-4712-301 "Schluchtwälder im Lennetal" mit dem Teilgebiet "Bommecketal". Es handelt sich um die prioritären FFH-Lebensraumtypen Schlucht- und Hangmischwälder (9180) und Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0) sowie den FFH-Lebensraumtypen Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260), Silikatfelsen mit ihrer Pioniervegetation (8230) und Hainsimsen-Buchenwald (9110).
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