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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt
- zur Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Talabschnitts der Lenne mit Eichen- Hainbuchenwald als Lebensstätte für gefährdete Amphibien, Kleinmuscheln, Wasserinsekten und die Gewässer- und Ufervegetation;
- zur Erhaltung und Entwicklung eines Altarmes der Lenne;
- zur Erhaltung und Entwicklung einer extensiven Grünlandfläche im Auenbereich;
- zur Erhaltung und Entwicklung eines Auwaldes;
- zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem hohen bis sehr hohen Biotopentwicklungspotential und einer sehr hohen Bodenfruchtbarkeit, Regelungs- und Pufferfunktion (Brauner Auenböden, Braunerden, Ranker und Braunerde-Ranker);
- wegen der landschaftlichen Schönheit und Einzigartigkeit.
Erläuterung: Bei diesem Gebiet handelt es sich um ein Teilgebiet des FFH-Gebietes DE-4713-301 "Lennealtarm Siesel". Insbesondere Altarme gehören im Märkischen Kreis zu den seltensten und gefährdesten Biotoptypen und bedürfen eines besonderen Schutzes.
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