| |
gemaess LG Paragraph 20, 1. zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung a) der natürlichen weiterentwicklung der früher als Niederwald genutzten Waldbestände bzw. die Wiederherstellung eines natürlichen Laubwaldes anstelle des vorhanden Fichtenbestandes, b) der Wacholderbergheide, c) der Pingen und Halden als Zeugnisse früherer bergbaulicher Tätigkeit, 2. wegen der wissenschaftlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Bedeutung, 3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes.
|