| |
gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung eines gut ausgebildeten Biotopkomplexes mit hoher struktureller Vielfalt, - zur Erhaltung artenreicher Laubwaelder und drei aufgelassener Steinbrueche als wertvolle kuenstliche Gesteinsbiotope, die schutzwuerdige Sekundaerhabitate mit hohem Entwicklungspotential darstellen, - zur Sicherung der Steinbrueche als geowissenschaftliche Objekte
|