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Die Festsetzung als NSG erfolgt - zur Sicherung der Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes durch Erhaltung seltener Pflanzen- und Tierarten in einer komplexen Biozoenose bestehend aus Halbtrockenrasen, Pionierbestockung und bodenstaendiger Laubholzbestockung mit reicher Krautschicht, - zur Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften durch Umwandlung von Ackerflaechen in Gruenland, - zur Erhaltung des Steinbruchs als geowissenschaftliches Objekt, - zur Sicherung der anstehenden Klippen, - zur Sicherung der fruehmittelalterlichen Ringwallanlage
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