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Die Festsetzung als NSG erfolgt - zur Erhaltung und Wiederherstellung der kalktypischen Biotope (z.B. Perlgras-Buchenwald, Halbtrockenrasen und Schlehengebuesche) mit seltenen und gefaehrdeten Pflanzen- und Tierarten, - zur Erhaltung der Steinbruchwand als geowissenschaftliches Objekt Erhaltung der Höhlen einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse, ihres Wasserhaushalts und ihrer Höhlen- gewässer als Lebensraum für troglobionte und troglophile Tierarten sowie als Winterquartier für Fledermäuse, Amphibien und Insekten (Schmetterlinge, Zweiflügler u.a.)
Bei diesem Gebiet handelt es sich um das FFH-Natura 2000-Gebiet DE-4611-303 "Hüttenbläserschachthöhle" als eine der wenigen vollkommen naturbelassenen Großhöhlen im Naturraum und mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse Es sind folgende FFH-Lebensraumtypen betroffen: - touristisch nicht erschlossene Höhle (8310)
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