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Die Festsetzung als NSG erfolgt - zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften der Kalkstandorte, - zur Erhaltung eines gut ausgebildeten Biotopkomplexes (Perlgras-Buchenwald, Halbtrockenrasen, Schlehengebuesch, Niederwald) mit hoher struktureller Vielfalt als Lebensstaette zahlreicher, z.T.seltener und gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, - zur Erhaltung des besonders bedrohten und schutzbeduerftigen Biotoptyps des Halbtrockenrasens, - zur Erhaltung naturnaher, z.T. aelterer Laubwaelder mit typischer, artenreicher Krautschicht, - zur Erhaltung von natuerlichen Felsen als Landschaftsbestandteile mit besonderer Eigenart und hervorragender Schoenheit
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