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Die Festsetzung als NSG erfolgt - zur Sicherung eines Bachtales mit seiner naturnahen morphologischen Ausbildung und seiner oekologisch wertvollen Ausstattung in einem moeglichst langen, zusammen- haengenden Abschnitt, - zur Erhaltung eines gut ausgebildeten Biotopkomplexes (Fliessgewaesser, Kleinge- waesser, Ufergehoelze, naturnahe Laubwaelder, Gruenland, Brachen) als Lebensstaetten empfindlicher Biozoenosen und zahlreicher, z.T. seltener und gefaerdeter Pflanzen- und Tierarten ( z.B. Amphibien, Reptilien, Avifauna, Libellen, Schmetterlinge), - zur Erhaltung eines abschnittsweise naturnahen Fliessgewaessers als besonderen und schutzwuerdigen Biotoptyps der in dem Landschaftsraum nur noch selten vorkommt, - zur Wiederherstellung der Fliessgewaesserbiozoenose in den beeintraechtigten Abschnitten - zur Erhaltung der Terrassenboeschungen und -kanten aus erdgeschichtlichen Gruenden - zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Bachlaufes mit seinen Ufergehoelzen wegen seiner hervorragenden Schoenheit in einem ansonsten relativ intensiv genutzten Land- schaftsraum, - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässer- dynamik, - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna, - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, - Erhaltung und Förderung der Eisvogelpopulation.
Bei diesem Gebiet handelt es sich weiterhin um das FFH-Natura 2000-Gebiet DE-4512-302 "Abbabach" mit Vorkommen eines Erlen-Eschen-Auwaldes, eines Fließgewässers mit sub- merser Vegetation und Reste feuchter Hochstaudensäume. Es ist folgender FFH-Lebensraumtyp betroffen: - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) mit dem Schutzziel Erhaltung und Ent- wicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typi- schen Vegetation und Fauna
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