| |
gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung der strukturellen Vielfalt der Lister und ihrer Aue. - zur Erhaltung der hier vorkommenden naturnahen Lebensgemeinschaften der Lister, ihres Gehoelzsaumes und der unterschiedlich feuchten bis nassen Wiesen und Weiden. - zur Erhaltung der Lebensstaetten zahlreicher, zum Teil auch gefaehrdeter wildlebender Pflanzen- und Tierarten. - zur Wiederherstellung des naturnahen Auencharakters, soweit dieser durch Bauten, Massnahmen und Nutzungen beeintraechtigt ist. - wegen der Schoenheit des weitgehend offenen Mittelgebirgstales am suedlichen Abhang des Ebbegebirges.
|