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Die Unterschutzstellung erfolgt 1. - Zur Erhaltung und zur Wiederherstellung a) der artenreichen und stufigen Hangmischwaelder, der zur Lenne hin abfallenden fels- und klippenreichen Steilhaenge, b) von Biotopen, die im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Silikatfelsen mit ihrer Pioniervegetation (8230) - Hainsimsen-Buchenwald (9110) 2. Wegen der wissenschaftlichen und landeskundlichen Bedeutung, 3. Wegen der diesen Bereich des Lennetales mitpraegenden landschaftlichen Schoenheit
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