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Die Festsetzung als NSG erfolgt - Zur Erhaltung und Optimierung eines regional wertvollen naturnahen Bachtales einschliesslich der Nebenlaeufe und Siepen mit extensiv genutztem Feucht- und Magergruenland, mit Bach-Erlen-Eschenwald, Silberweiden-Auenwald, Eschen- Auenwaldfragmenten, Erlen-Ufergehoelzen und Feuchtgrünlandbrachen als Lebensraum standorttypischer, auf Nass- und Feuchtstandorte angewiesener artenreicher Pflanzen- und Tiergemeinschaften mit gefährdeten Arten, - Zur Wiederherstellung ehemaliger Gruenlandgesellschaften, - Zur Erhaltung eines wertvollen Teiches mit Verlandungszone.
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