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Die Festsetzung als NSG erfolgt - Zur Erhaltung und Entwicklung eines regional seltenen und gefaehrdeten Biotopkomplexes, der hauptsaechlich von Nass- und Feuchtgruenland gepraegt wird, als Lebensraum artenreicher standort- typischer Pflanzen- und Tiergemeinschaften auf ueberwiegend trittempfindlichen und z.T. naehrstoffarmen Standorten, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Quellen und naturnahen Bachlaeufen mit ihren begleitenden Ufergehoelzen.
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