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Die Festsetzung als NSG erfolgt
- Zur Erhaltung und Optimierung des naturnahen Bachlaufs der Schleipe und ihrer Zulaeufe sowie den dazugehoerenden Quellbereichen als Lebensraum fuer gefaehrdete Tier- und Pflanzengemeinschaften, - Zur Erhaltung und Optimierung des Feucht- und Nassgruenlandes, der naturnahen Nasswaelder (Bacherlen-Eschenwald, Erlensumpfwald, Quellbereiche mit Buchenwald) sowie eines Hainsimsen-Buchenwaldes als Lebensraum gefaehrdeter Tier- und Pflanzengemeinschaften.
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