| |
Die Festsetzung als NSG erfolgt
- Zur Erhaltung und Optimierung eines Biotopkomplexes mit Nasswaeldern ( Bach-Erlen-Eschenwald, Erlensumpfwald), Quellbereichen, naturnahem Bachverlauf sowie Nass- und Feuchtgruenland als Lebensraum artenreicher, standorttypischer Pflanzen- und Tiergemeinschaften mit z.T. gefaehrdeten Arten.
|