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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines Biotopkomplexes (mit regional und überregional bedeutsamen seltenen und gefährdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten), der sich auszeichnet durch zur Lenne hin exponierte fels- und klippenreiche Steilhänge sowie artenreiche und stufige Hangmischwälder, Hainsimsen-Buchenwälder, Nieder- wälder sowie Felsen und Klippen;
- zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem hohen bis sehr hohen Biotopent- wicklungspotential (Braunerden, Ranker und Ranker-Braunerden);
- zur Sicherung eines Prallhanges der Lenne als Zeugnis der Erd- und Naturgeschichte und
- wegen der diesen Teil des Lennetales mitprägenden hervorragenden landschaftlichen Schönheit.
Erläuterung: Bei diesem Gebiet handelt es sich um das FFH-Gebiet Nr. DE-4712-301 "Schluchtwälder im Lennetal" mit dem Teilgebiet "Klef". Es handelt sich um den prioritären FFH-Lebensraumtyp Schlucht- und Hangmischwälder (9180) und den FFH-Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald (9110).
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