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gemaess LG Paragraph 20, - der Erhaltung noch vorhandener, geomorphologischer Strukturen, Resten von feuchtem bis nassen Auengruenland sowie eines natur- nahen Altwassers der Ems, - zur Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaet- ten gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten
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