| |
gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung der vielfaeltigen Gesamtstruktur aufgrund des Wechsels extensiver Nutzungsformen, aber auch der wertvollen Strukturelemente in Form von feuchten bis nassen, stellenweise guelligen Wald- und Gruenlandbereichen und traditionellen Streu- obstwiesen, - wegen der hervorragenden Schoenheit dieses typischen Ausschnittes aus der alten baeuerlichen Kulturlandschaft
|