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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20a), b) und c) LG, insbesondere
- Zur Erhaltung der hohen Arten- und Strukturvielfalt, - Zur Erhaltung von gefaehrdeten Pflanzen und Tierarten, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Buchen-Eichenwaeldern mit wertvollen Altholzbestaenden von bis zu 200jaehrigen Rotbuchen als Lebensraum zahlreicher zum Teil gefaehrdeter Tier- und Pflanzengemeinschaften (z.B. hoehlenbruetender Vogel- und holzbruetender In- sektenarten), - Zur Erhaltung, Foerderung und Entwicklung bachbegleitender, kleinflaechig ausgebildeter Erlen- und Birkenbruchbestaende, sowie der Quellgesellschaften entlang des Rotbaches, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Feuchtbereichen als Lebensstaette fuer Amphibien, Libellen und Wasserinsekten, - Zur Erhaltung und Entwicklung stark maeandrierender, naturnaher Bachlaeufe, - Wegen der Bedeutung des Gebietes fuer die Erforschung und Entwicklung naturnaher Waldgesellschaften, - Wegen der Seltenheit und Eigenart des gut ausgebildeten Waldkomplexes mit regionaler Bedeutung, - Wegen der Bedeutung des Waldes fuer das Landschaftsbild.
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