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Die Unterschutzstellung erfolgt 1. Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung a) Ueberregional bedeutsamer Lebensraeume seltener und gefaehrdeter sowie landschafts- raumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines grossflaechigen Waldkomplexes. Dieser zeichnet sich durch einen hohen Anteil artenreicher Buchenwaelder, Birken-Moor- waelder und Erlen-Auenwaelder sowie im Zusammenhang mit dem Wald stehende schutz- wuerdige Gruenland- und Gewaesserbiotope aus. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen: - Hainsimsen-Buchenwaelder in ihren standoertlich verschiedenen Auspraegungen, - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder, - naturnahe Quellbereiche, Bach- und Talabschnitte, - Moorwaelder, - Feucht- und Nasswiesen/- weiden, sowie - stehende und fliessende Gewaesser. b) Von Lebensraeumen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Lebensraeume oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich folgende Lebensraeume gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Moorwaelder (91D0, prioritaerer Lebensraum), - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, prioritaerer Lebensraum), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), - Hainsimsen-Buchenwald (9110). Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume fuer folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten, auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht: - Rauhfusskauz (Aegolius funereus), - Schwarzstorch (Ciconia nigra), - Schwarzspecht ( Dryocopus martius), - Grauspecht (Picus anus).
2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden,
3. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Wald flaechen ist die Entwicklung oder Wiederherstellung eines Laubwaldgebietes mit den fuer den Naturraum typischen natuerlichen Waldgesellschaften in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien, einschliesslich der Alt- und Totholzphase, und ihrer natuerlichen Struktur- vielfalt. Die Naturverjuengung von Gehoelzarten der angestrebten natuerlichen Waldgesell- schaften soll Vorrang vor der Pflanzung haben und entsprechend unterstuetzt werden.
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