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Die Unterschutzstellung erfolgt 1. Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung a) Ueberregional bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb bedeutsamer Birken-Moor- waelder und Erlen-Auenwaelderwaelder sowie des groessten Vorkommens des Koenigsfarns im Suederbergland. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen: - Birken-Moorwaelder, - Erlen- und Auenwaelder, - naturnahe torfmoosreiche Quellbereiche und Bachlaeufe
b) Von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Biotope oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Moorwaelder (91D0, prioritaerer Lebensraum), - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, prioritaerer Lebensraum).
2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden,
3. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Waldflaeche ist die Entwicklung eines Laubwaldes mit den fuer die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten. Dazu gehoert auch die Ueberfuehrung der Altersklassenbestaende in naturnahe Laubwaelder mit einem Mosaik der standoertlichen Variationen und der verschiedenen Bestandsstufen einschliess- lich der Alt- und Totholzphase.
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