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Die Unterschutzstellung erfolgt 1. Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung a) Ueberregional bedeutsamer Biotope seltener und gefaehrdeter sowie landschafts- raumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb einer grossflaechigen Wacholderheide sowie eingestreuten oder begleitenden Birken-Moorwaeldern, Erlen-Bruch- und Auen- waeldern. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen: - Erlen-Bruch- und Auenwaelder, - Birken-Moorwaelder sowie - Wacholderbestaende auf teilweise vermoorten Zwergstrauchheiden,
b) Von Lebensraeumen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Lebensraeume oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer ein- gestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Moorwaelder (91D0, Prioritaerer Lebensraum), - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, Prioritaerer Lebensraum), - Wacholderbestaende auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen (5130),
2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden,
3. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Wald- flaechen ausserhalb der Heideflaechen ist die Entwicklung oder Wiederherstellung eines Laubwald- gebietes mit den fuer den Naturraum typischen natuerlichen Waldgesellschaften in ihren verschiede- nen Entwicklungsstadien, einschliesslich der Alt- und Totholzphase und ihrer natuerlichen Strukturviel- falt. Die Naturverjuengung von Gehoelzarten der angestrebten Waldgesellschaften soll Vorrang vor der Pflanzung haben und entsprechend unterstuetzt werden.
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