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Die Unterschutzstellung erfolgt 1. Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung a) Einer ueberregional bedeutsamen Wacholderheide mit seltenen und gefaehrdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten, In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen: - Wacholderbestaende auf Zwergstrauchheiden sowie - lichte Eichenwaelder,
b) Von Lebensraeumen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie asufgefuehrt sind. Soweit Lebensraeume oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Wacholderbestaende auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen (5310).
2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landerskundlichen Gruenden,
3. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
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