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Die Unterschutzstellung erfolgt 1. Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines alten, kulturhistorisch bedeutsamen Erzabbaugelaendes mit Pingen, Einbruchstaelchen und- trichtern und Gesteinshalden auf carbonatreichem Grauwackeschiefer sowie einer floristisch-vegetationskundlich wertvollen Krautvegetation mit seltenen Moosen, Farnen und Flechte,
2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden,
3. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
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