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Die Unterschutzstellung erfolgt 1. Zur Erhaltung und Wiederherstellung a) Ueberregional bedeutsamer Biotope seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines wertvollen Biotopkomplexes. Insbesondere sind schuetzenswert: - das naturnahe, ausgedehnte, stark verzweigte Bachsystem des Schwarzbaches, des Meinscheidbaches und ihrer Nebenbaeche, - zahlreiche Quellbaeche, die teilweise in groesseren oder kleineren Hangquellmooren oder Moor- und Bruchwaeldern entspringen, - bachbegleitende Erlen-Auenwaelder und Ufergehoelze sowie Birken- und Erlen-Bruch- bzw.Moorwaelder, - kleinflaechige Borstgrasrasen und Bergheiden, teils mit Wacholder, - artenreiche feuchte Hochstaudenfluren, - Klein- und Grossseggenriede, - Feucht- und Magerbrachen, - Nass-, Feucht- und Magergruenland sowie - ein bedeutendes Winterquartier fuer Fledermaeuse im stillgelegten Eisenbahntunnel zwischen Krenkel- und Schwarzbachtal.
b) Von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Biotope oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Borstgrasrasen im Mittelgebirge (6230, prioritaerer Biotop), - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, prioritaerer Biotop), - Moorwaelder (91D0, prioritaerer Biotop), - Feuchte Hochstaudenfluren (6430), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), - Hainsimsen-Buchenwald ( 9110), - Trockene Heidegebiete (4030), - Uebergangs- und Schwingrasenmoore (7140), - Wacholderbestaende auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen (5130) und folgende Arten gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie: - Groppe, - Bachneunauge, - Grosses Mausohr, und folgende Arten gemaess Anhang IV der FFH-Richtlinie: - Wasserfledermaus, - Grosse Bartfledermaus, - Braunes Langohr und folgende Arten gemaess der Vogelschutzrichtlinie: - Eisvogel, - Schwarzspecht, - Rauhfusskauz, - Schwarzstorch, - Raubwuerger,
b) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden.
Das ueber die Geltungsdauer der Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Waldflaechen ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den fuer die heimischen Laubwaldgesellschaften typi- schen Arten. Dazu gehoert auch die Ueberfuehrung der Altersklassenbestaende in naturnahe Laub- waelder mit einem Mosaik der standoertlichen Variationen und der verschiedenen Bestandsstufen einschliesslich der Alt- und Totholzphase.
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