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Die Unterschutzstellung erfolgt 1) Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung
a) Ueberregional bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines der artenreichsten und floristisch bedeutsamsten Kalkmagerrasen in der Attendorn-Elspe Kalksenke. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen - Kalkmagerrasen, - und ein artenreicher Hainbuchenwald,
b) Von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Biotope oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie - Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210, prioritaer), und folgende Art gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie - Lacerta agilis ( Zauneidechse),
2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden,
3. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
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