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Die Unterschutzstellung erfolgt
- zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung, der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeten sowie der landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb der naturnahen und strukturreichen Buchen- und Traubeneichen-Buchenwaelder mit Fels- und Quellbereichen und dem Vorkommen schutzwuerdiger Boeden; insbesondere sind in ihrer Verge- sellschaftung schuetzenswert: aeltere Hainsimsen-Buchenwaelder, Buchen-Traubeneichenwaelder,
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden,
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
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