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(1) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb des Naturraums der Ostmünsterländer Sandebene mit der Niederungszone der Oberen Lippetalung, die sich insbesondere durch großflächige feuchte und magere Grünlandbestände, feuchte Hoch- staudenfluren, für den Naturraum typische Fließgewässer und zum Teil temporäre Flach- gewässer mit Seggenrieden und Zwergbinsenfluren auf grundwasserbeeinflussten anmoorigen oder podsolierten Standorten auszeichnen;
insbesondere sind zu schützen und zu fördern:
- naturnah verlaufende Gewässerabschnitte der Gunne mit dem regional typischen Arteninventar an Flora und Fauna, sowie Blänken und sonstige naturnahe stehende Gewässer, - Flutrasen, Sümpfe, Röhrichte, Seggenriede, Hochstaudenfluren feuchter und nasser Standorte und Feuchtbrachen, - weitere Grünlandgesellschaften des Feuchtgrünlandes als Ersatzgesellschaften in ihrer Funktion als Lebensraum, insbesondere für seltene und gefährdete Wat und Wiesenvögel sowie sonstige landschaftsraumtypische wild lebende Tier und Pflanzenarten; - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder, - Bruch- und Sumpfwälder, - Ufergehölze, Kopfbaumbestände, Baumgruppen und Hecken - sowie die natürliche Artenvielfalt , b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen;
c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes.
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