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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG, insbesondere
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer wildlebender Tier- und Pflanzenarten eines ausge- dehnten Komplexes aus nährstoffarmen Hochmoorflächen und weiteren Moorstadien (Hangquellmoor), feuchten und nassen Grünlandbereichen sowie Borstgrasrasen am Westhang der Egge,
insbesondere sind zu schützen und zu fördern: - torfmoosreiche Hoch-, Übergangs-, Zwischen- und Quellmoore mit Moorblänken und Moortümpeln, - torfbildende Feuchtheiden, bodensaure Binsensümpfe, Pfeifengras- Feuchtheiden, Seggenrieder sowie Röhrichtbestände, - Teiche und stehende Kleingewässer mit Unterwasser- und Schwimmblattvegetation sowie Röhrichtsäumen und niedrigwüchsigen Uferfluren, - submontane, artenreiche, extensiv genutzte Borstgrasrasen, - extensiv genutzte Grünlandflächen (Wiesen und Weiden) feuchter und nasser Standorte, - naturnahe Bachoberläufe des Odenheimer Baches mit bachbegleitendem Erlenwald und feuchten Saum- und Hochstaudengesellschaften, - bodenständige Laubholzbestände und Wälder, vorwiegend aus Erle und Eiche, - sowie die natürliche Artenvielfalt der verschiedenen Grünlandgesellschaften und sonstige landschaftsraum- typische wild lebende Tier- und Pflanzenarten, - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 der FFHRichtlinie hierbei handelt es sich um die folgenden natürlichen Lebensräume gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: Flüsse mit Unterwasservegetation (Natura 2000-Code 3260), Artenreiche montane Borstgrasrasen (Natura 2000-Code 6230, Prioritärer Lebensraum), Feuchte Hochstaudenfluren (Natura 2000-Code 6430), Übergangs- und Schwingrasenmoore (Natura 2000-Code 7140), Natürliche eutrophe Seen (Natura Dystrophe Seen und Teiche (Natura 2000-Code 3160), Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore (Natura 2000-Code 7120), Erlen-Eschen- und Weichholz- Auenwälder (Natura 2000-Code 91E0, Prioritärer Lebensraum). Das Gebiet dient darüber hinaus dem besonderen Schutz und der Entwicklung der Lebensräume der folgenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutz-Richtlinie: Groppe (Cottus gobio), Schwarzstorch (Ciconia nigra), Raubwürger (Lanius excubitor), Kornweihe (Circus cyaneus), Wiesenpieper (Anthus pratensis), Wachtelkönig (Crex crex), Neuntöter (Lanius collurio,) Bruchwasserläufer (Tringa glareola), Braunkehlchen (Saxicola rubetra), Fischadler (Pandion haliaetus), Rotmilan (Milvus milvus), - zur Erhaltung hinsichtlich ihrer natürlichen Bodenfunktionen besonders schutzwürdiger Böden. Insbesondere sind die Moor- und Grundwasser- oder Staunässeböden als Extremstandorte mit hohem Biotopentwicklungs- potential in ihrer natürlichen Vergesellschaftung zu schützen, - aus wissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen sowie landeskundlichen Gründen sowie wegen der bioge- biogeografischen Bedeutung, - wegen seiner Funktion als überregional bedeutsame Biotopverbundfläche.
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