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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20a,b,c LG
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung eines vielfaeltig strukturierten Biotopkom- plexes aus artenreichen Waldmeister-Buchenwaeldern und Eichen-Hainbuchenwaeldern, der Lohme als naturnahen, sommerkaltem und sehr strukturreichem Fliessgewaesser mit staendig wechselnden Fliessgeschwindigkeiten, Gewaesserbreiten, -tiefen und Substratver- haeltnissen sowie ein gut ausgebildetem Ufergehoelz, aus auentypischem, mesophilen Gruenland sowie trockenen Glatthaferwiesenbrachen, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung.
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